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Geschichte des Bayerischen Landtags

Die folgende Chronik bietet keinen vollständigen Überblick über die Geschichte des Bayerischen Landtags und der durch ihn gestützten Landesregierungen. Darüber hinaus hat sich  der erste Bayerische Landtag bereits 1819 als Ständeversammlung konstituiert. Dennoch sollen Ihnen Aspekte der Landtagsarbeit seit 1945 kurz dargestellt werden.

Die Inhalte der Landtagsarbeit haben sich im Lauf der Jahre von sehr grundsätzlichen zu sehr speziellen Problemen verändert; der Landtag hat sich in seiner Arbeit den Bedürfnissen der Zeit angepasst und immer wieder Entscheidungen getroffen, die das Fundament für die weitere Arbeit legten und auch heute noch das Leben der Bürger in Bayern maßgeblich beeinflussen. Inhaltlich ist und bleibt die bayerische Politik von drei Schwerpunkten bestimmt: der Förderung von Wirtschaftswachstum, der Pflege der Kulturstaatlichkeit und der Wahrung der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

30. Juni 1946

Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung für Bayern

Die wahlberechtigten Bürger Bayerns wählen in der ersten landesweiten freien Wahl seit 1932 eine Landesversammlung (180 Abgeordnete - davon gehören 108 der CSU an), die der bayerischen Staatsregierung - unter Wilhelm Hoegner (SPD) - als beratende Körperschaft dient und eine Verfassung für das Land Bayern ausarbeiten soll. Ein Verfassungsentwurf wird am 26. Oktober desselben Jahres verabschiedet. Am 1. Dezember 1946 wird die Verfassung von den Bayerischen Bürgern per Volksentscheid angenommen (70,6 % stimmen mit Ja). Der gleichzeitig neugewählte Landtag bestimmt Hans Ehard (CSU) zum Ministerpräsidenten.


11. Januar 1949

Einzug des Landtages ins Maximilianeum

Nach einer Zeit der "Obdachlosigkeit" bezieht der Landtag seine endgültigen Räumlichkeiten im Maximilianeum. Seit August 1946 wurde an dem zu 60 % zerstörten Gebäude gearbeitet, dabei war Holz zeitweise schwerer zu beschaffen als Marmor, da Brennstoffe in dieser Zeit äußerst knapp waren.


19./20. Mai 1949

Ablehnung und "Annahme" des Grundgesetzes

Der Bayerische Landtag lehnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zwar mit großer Mehrheit ab, erkennt aber die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes auch für Bayern an. Damit unterstreicht er einerseits den föderalistischen Geist, der in Bayern herrscht, bestätigt jedoch andererseits: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Die Debatte dauerte 15 Stunden.


1946 bis 1954

Ministerpräsident Hans Ehard (CSU)

  • Entsprechend Artikel 1 der Bayerischen Verfassung "Die Landesfarben sind Weiß und Blau" wird dem Staatswappen von 1924 das weiß-blaue Rautenstück in der Mitte hinzugefügt.
  • Verabschiedung der Bayerischen Gemeindeordnung: Wichtigster Punkt der Gemeindeordnung ist die direkte Wahl des Bürgermeisters für eine Amtszeit von 6 Jahren durch das Volk.
  • Abschluss der kommunalen Gesetzgebung: Die Bezirksräte werden in der Bayerischen Verfassung verankert.

1954 bis 1957

Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD)

  • Kommunalwahlen sollen nicht mehr alle vier, sondern nur noch alle sechs Jahre stattfinden.
  • Mit dem "Gesetz zur vorläufigen Regelung der Errichtung und des Betriebs von Kernreaktoren" öffnet Bayern als erstes Bundesland die Tür zum Atomzeitalter.

1957 bis 1960

Ministerpräsident Hanns Seidel (CSU)

  • Hanns Seidel erklärt die Förderung der Wirtschaft zum vorrangigen Ziel, insbesondere den Ausbau der Verkehrswege.
  • Die Änderung des Rundfunkgesetzes verstärkt den Einfluss der Parteien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

1960 bis 1962

Ministerpräsident Hans Ehard (CSU)

  • Der Landtag diskutiert die Überfüllung der Universitäten. Die Zahl der Studenten in Bayern ist seit 1930 von 19.000 auf 31.000 angestiegen.
  • Die neue Bayerische Bauordnung wird verabschiedet und sieht Regelungen zum Schall- und Wärmeschutz, zu Garagen und Kinderspielplätzen in der Nähe von Wohngebieten vor.

1962 bis 1978

Ministerpräsident Alfons Goppel (CSU)

  • Einführung der aktuellen Stunde im Landtag.
  • Das Wahlalter wird von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt, das passive Wahlalter von 25 auf 21 Jahre.
  • Der Landtag verabschiedet die Landkreisreform. Die Zahl der Landkreise in Bayern halbiert sich von 143 auf 71.
  • Gesetz über den Schutz der Natur mit dem Ziel der Erhaltung, Entwicklung und, wenn nötig, Wiederherstellung der natürlichen Umwelt.

1978 bis  1988

Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU)

  • Der "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" - praktisch der Umweltschutz - wird in Bayern zum Staatsziel erklärt.
  • Aufbau der "Leitstelle für Gleichstellung der Frauen".
  • Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien nimmt ihren Dienst auf.

1988 bis 1993

Ministerpräsident Max Streibl (CSU)

  • Verabschiedung des "Bayerischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes".
  • Einführung des Landeserziehungsgeldes.

seit 1993

Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU)

  • Vereinfachung des Gemeinde- und Baurechts.
  • Verfassungsreform 1997.


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