Die folgende Chronik bietet keinen vollständigen Überblick über die Geschichte
des Bayerischen Landtags und der durch ihn gestützten Landesregierungen. Darüber hinaus hat
sich der erste Bayerische Landtag bereits 1819 als Ständeversammlung konstituiert.
Dennoch sollen Ihnen Aspekte der Landtagsarbeit seit 1945 kurz dargestellt werden.
Die Inhalte der Landtagsarbeit haben sich im Lauf der Jahre von sehr grundsätzlichen zu sehr
speziellen Problemen verändert; der Landtag hat sich in seiner Arbeit den Bedürfnissen
der Zeit angepasst und immer wieder Entscheidungen getroffen, die das Fundament für die
weitere Arbeit legten und auch heute noch das Leben der Bürger in Bayern maßgeblich
beeinflussen. Inhaltlich ist und bleibt die bayerische Politik von drei Schwerpunkten
bestimmt: der Förderung von Wirtschaftswachstum, der Pflege der Kulturstaatlichkeit und
der Wahrung der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.
30. Juni 1946 |
Wahl der Verfassunggebenden
Landesversammlung für Bayern
Die wahlberechtigten Bürger Bayerns wählen in der ersten
landesweiten freien Wahl seit 1932 eine Landesversammlung (180 Abgeordnete - davon
gehören 108 der CSU an), die der bayerischen Staatsregierung - unter Wilhelm Hoegner
(SPD) - als beratende Körperschaft dient und eine Verfassung für das Land Bayern
ausarbeiten soll. Ein Verfassungsentwurf wird am 26. Oktober desselben Jahres
verabschiedet. Am 1. Dezember 1946 wird die Verfassung von den Bayerischen Bürgern per
Volksentscheid angenommen (70,6 % stimmen mit Ja). Der gleichzeitig neugewählte Landtag
bestimmt Hans Ehard (CSU) zum Ministerpräsidenten.
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11. Januar 1949 |
Einzug des Landtages ins
Maximilianeum
Nach einer Zeit der "Obdachlosigkeit" bezieht der Landtag seine
endgültigen Räumlichkeiten im Maximilianeum. Seit August 1946 wurde an dem zu 60 %
zerstörten Gebäude gearbeitet, dabei war Holz zeitweise schwerer zu beschaffen als
Marmor, da Brennstoffe in dieser Zeit äußerst knapp waren.
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19./20. Mai 1949 |
Ablehnung und
"Annahme" des Grundgesetzes
Der Bayerische Landtag lehnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zwar
mit großer Mehrheit ab, erkennt aber die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes auch
für Bayern an. Damit unterstreicht er einerseits den föderalistischen Geist, der in
Bayern herrscht, bestätigt jedoch andererseits: "Bundesrecht bricht
Landesrecht". Die Debatte dauerte 15 Stunden.
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1946 bis 1954 |
Ministerpräsident Hans
Ehard (CSU)
- Entsprechend Artikel 1 der Bayerischen Verfassung
"Die Landesfarben sind Weiß und Blau" wird dem Staatswappen von 1924 das
weiß-blaue Rautenstück in der Mitte hinzugefügt.
- Verabschiedung der Bayerischen Gemeindeordnung: Wichtigster Punkt der
Gemeindeordnung ist die direkte Wahl des Bürgermeisters für eine Amtszeit von 6 Jahren
durch das Volk.
- Abschluss der kommunalen Gesetzgebung: Die Bezirksräte werden in der Bayerischen
Verfassung verankert.
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1954 bis 1957 |
Ministerpräsident Wilhelm
Hoegner (SPD)
- Kommunalwahlen sollen nicht mehr alle vier, sondern nur noch alle sechs Jahre
stattfinden.
- Mit dem "Gesetz zur vorläufigen Regelung der Errichtung und des Betriebs
von Kernreaktoren" öffnet Bayern als erstes Bundesland die Tür zum Atomzeitalter.
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1957 bis 1960 |
Ministerpräsident Hanns
Seidel (CSU)
- Hanns Seidel erklärt die Förderung der Wirtschaft zum vorrangigen Ziel,
insbesondere den Ausbau der Verkehrswege.
- Die Änderung des Rundfunkgesetzes verstärkt den Einfluss der Parteien auf den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
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1960 bis 1962 |
Ministerpräsident Hans
Ehard (CSU)
- Der Landtag diskutiert die Überfüllung der Universitäten. Die Zahl der
Studenten in Bayern ist seit 1930 von 19.000 auf 31.000 angestiegen.
- Die neue Bayerische Bauordnung wird verabschiedet und sieht Regelungen zum
Schall- und Wärmeschutz, zu Garagen und Kinderspielplätzen in der Nähe von Wohngebieten
vor.
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1962 bis 1978 |
Ministerpräsident Alfons
Goppel (CSU)
- Einführung der aktuellen Stunde im Landtag.
- Das Wahlalter wird von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt, das passive Wahlalter von 25
auf 21 Jahre.
- Der Landtag verabschiedet die Landkreisreform. Die Zahl der Landkreise in Bayern
halbiert sich von 143 auf 71.
- Gesetz über den Schutz der Natur mit dem Ziel der Erhaltung, Entwicklung und,
wenn nötig, Wiederherstellung der natürlichen Umwelt.
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1978 bis 1988 |
Ministerpräsident Franz
Josef Strauß (CSU)
- Der "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" - praktisch der
Umweltschutz - wird in Bayern zum Staatsziel erklärt.
- Aufbau der "Leitstelle für Gleichstellung der Frauen".
- Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien nimmt ihren Dienst auf.
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1988 bis 1993 |
Ministerpräsident Max
Streibl (CSU)
- Verabschiedung des "Bayerischen Abfallwirtschafts- und
Altlastengesetzes".
- Einführung des Landeserziehungsgeldes.
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seit 1993 |
Ministerpräsident Edmund
Stoiber (CSU)
- Vereinfachung des Gemeinde- und Baurechts.
- Verfassungsreform 1997.
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